Aufenthalts- und Arbeitsrecht
Aufenthalt von EU-Bürgern in Österreich
Redaktionell geprüfter Themenabschnitt.
- Deutsche benötigen als EU-Bürger weder Visum noch Arbeitserlaubnis.
- Jeder neue Wohnsitz ist nach dem Meldegesetz anzumelden.
- Bei mehr als drei Monaten Aufenthalt ist binnen vier Monaten eine Anmeldebescheinigung zu beantragen.
Mehr erfahren
Für den längeren Aufenthalt genügen typischerweise Beschäftigung, Selbstständigkeit oder ausreichende Mittel mit Krankenversicherung.
Vergleich mit Deutschland
Österreich trennt Meldezettel und Anmeldebescheinigung.
Geprüft: 22.07.2026
